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Sozialkommission

Die Sozialkommission ist eine unterstellte Kommission und besteht aus drei Mitgliedern. Zwei werden vom Gemeinderat gewählt. Das Präsidium übernimmt die Ressortvorsteherin bzw. der Ressortvorsteher Gesellschaft.

Aufgaben (Art. 37 Organisationsreglement des Gemeinderats)

  • Durchführung der wirtschaftlichen und die Gewährleistung der persönlichen Hilfe aufgrund des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG) unter Berücksichtigung des eidgenössischen Zuständigkeitsgesetzes (ZUG) und der Fürsorgestaatsverträge. Die Richtsätze der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS) bzw. die von der Sozialbehörde im Handbuch Soziales festgelegten Grundlagen im Sinne einer Kompetenzordnung bilden die Grundlage für die Festsetzung des Unterstützungsbedarfs im Einzelfall,
  • Sicherstellung des Lebensunterhalts der Asylbewerbenden und der Flüchtlinge sowie der notwendigen Betreuung im Asylbereich und Flüchtlingswesen im Rahmen der Vorschriften von Bund und Kanton,
  • Erlass ergänzender Richtlinien zur Ausgestaltung der Sozialhilfe,
  • Ausrichtung der Alimentenhilfe gemäss kantonalen Verordnungen,
  • Verwaltung der Fonds «Nachlass Graf-Recher Leticia» und «Nachlass Philipp Geis» gemäss deren Nachlassvorgaben,
  • Aufsicht über die Kinderkrippen,
  • Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an private Sozialinstitutionen,
  • Koordination bzw. Vernetzung mit den übrigen Gemeindeorganen, dem Bezirk, dem Zweckverband Soziales Netz Bezirk Horgen und anderen Trägern der Sozialhilfe,
  • Aufnahme von sozialen Anliegen, Diskussion von sozialen Problemen und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten,
  • Planung von sozialen Projekten und neuen Einrichtungen.

Kontakt

Sozialkommission
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon
Tel. 044 724 72 31
gesellschaft@rueschlikon.ch

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