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«Bahnhof Süd» - Eckpunkte sind festgelegt

4. November 2017

Am 26. November 2017 werden mit der Urnenabstimmung zum Gestaltungsplan «Bahnhof Süd» die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt definiert. Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, dass das Grundstück nicht verkauft, sondern im Baurecht abgegeben wird.

Das derzeit grösste Projekt in Rüschlikon, die Aufwertung des Areals um den Bahnhof, schreitet weiter voran. Auf dem ehemaligen SBB-Areal sollen Wohnungen, ein Nahversorger und Gewerberäume entstehen.

Gestaltungsplan «Bahnhof Süd» demokratisch erarbeitet
«Dicke Post» haben die Rüschliker Stimmberechtigten Anfang November bekommen: die Unterlagen zur Abstimmung vom 26. November 2017 über den vorliegenden Gestaltungsplan. Dieser basiert auf der in zwei Mitwirkungsveranstaltungen von der Bevölkerung erarbeiteten Volumenstudie zum Bahnhofareal. Weiter konnten alle Interessierten in der von April bis Juli 2017 dauernden 60-tägigen Vernehmlassung dazu Stellung nehmen. Der Bericht zu den Einwendungen ist Teil der Abstimmungsvorlage.

Architekturwettbewerb und Bauträger
Im ebenfalls Anfang November in alle Haushaltungen verteilten Newsletter «Rüschlikon kompakt» werden die weiteren bereits festgelegten Rahmenbedingungen erläutert. So hat der Gemeinderat entschieden, das Grundstück nicht zu verkaufen, sondern im Baurecht abzugeben. Um eine hohe Qualität der Bauten sicherzustellen, soll nach der Zustimmung zum Gestaltungsplan ein Architekturwettbewerb von der Gemeinde organisiert und durchgeführt werden. Der Bauträger, der das Siegerprojekt realisieren soll, wird aus interessierten gemeinnützigen Organisationen (Wohnbaugenossenschaften, Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon) aufgrund eines Kriterienkatalogs ausgewählt. Die entsprechenden Kredite für diese Planungen sind in der Investitionsrechnung 2018 der Gemeinde eingestellt.

Eingebettet in Planung Bahnhof Areal
Die Volumenstudie umfasste einen weit grösseren Perimeter: den Bahnhofplatz, die Neugestaltung der Bahnhofstrasse, den Weingartenpark und die Verbindung der Dorfteile berg- und seeseits der Bahn mit einer barrierefreien Unterführung. Diese Teilbereiche sind nicht Bestandteil der Abstimmungsvorlage «Bahnhof Süd». Sie werden jedoch parallel dazu erarbeitet und mit separaten Kreditvorlagen den Stimmberechtigten unterbreitet.

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