Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Anordnung Urnenabstimmung 19. Mai 2019

16. April 2019

Am Sonntag, 19. Mai 2019 findet nebst den eidgenössischen Volksabstimmungen und der Erneuerungswahl der Mitglieder der Kirchensynode der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich folgende kommunale Abstimmung statt:

Ausgliederungserlass «Umwandlung der Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon in eine privatrechtliche Stiftung nach Art. 80 ff. ZGB»

Ihr Stimmrecht üben Sie mit dem amtlichen Stimmzettel aus. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

scroll up