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Grabaufhebungen 2020

23. Oktober 2020

Friedhof Rüschlikon

Aufhebung der folgenden Gräber auf Ende 2020:

 

- Reihen-Urnengräber Todesjahr 2000
C5 / Nr. 107 - 117  
   
- Reihen-Erdbestattungsgräber Todesjahr 2000
E2 / Nr. 195 - 204  
   
- Privatgräber Mietzeit abgelaufen
FG / 55, 113, 306, 355, 367, 402, 449, 458  

 

Die Ruhefrist resp. Mietzeit für die obgenannten Gräber endet am 31. Dezember 2020, so dass diese gestützt auf die Friedhofverordnung vom 1. Januar 2005 (Art. 24 und 26) auf Anfang 2021 aufgehoben werden müssen.

Sind Grabmal, Pflanzen oder andere Gegenstände gewünscht, werden die Angehörigen gebeten, sich spätestens bis zum 31. Dezember 2020 mit dem Friedhofgärtner

Stadelmann Gartengestaltung
Martin Stadelmann
Postfach 437
8810 Horgen

Tel. 044 724 07 48 / 079 261 60 40
E-Mail friedhof@stadelmann-gaerten.ch

in Verbindung zu setzen. Nach dieser Frist werden die Gräber vom Friedhofgärtner geräumt.

Gräber, in denen nachträglich Aschenurnen beigesetzt wurden, können von der Abräumung nicht ausgenommen werden. Auch besteht kein Recht auf einen neuen Grabplatz. Falls jedoch die Umbettung einer Urne, für welche die Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, ins Gemeinschaftsgrab oder in ein neu zu mietendes Privatgrab gewünscht wird, ist dies mit entsprechender Kostenfolge möglich. Auch hier wird um rechtzeitige Mitteilung gebeten.

Für verspätet geltend gemachte Ansprüche wird keine Haftung übernommen.

Bestattungsamt Rüschlikon

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