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Beschlüsse Gemeindeversammlung 4. Juni 2018

5. Juni 2018
Die Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2018 hat folgende Beschlüsse gefasst:

POLITISCHE GEMEINDE

1. Gesuche um Einbürgerung
1a Adomeit Gundula Christina (deutsche Staatsangehörige)
1b Arman Mert (türkischer Staatsangehöriger)
1c Djibrilla Amadou (italienischer Staatsangehöriger)
1d Eleftheriou Evangelos (griechischer Staatsangehöriger)
1e Garcia Garcia Fabio (spanischer Staatsangehöriger)
1f Hahn Gerald sowie die Kinder Hahn Karl Sanjay und Hahn Viktor Aakash (alle deutsche Staatsangehörige)
1g Hirschfeld Ursula sowie die Tochter Hirschfeld Greta (beide deutsche Staatsangehörige)
1h Leong Wai Ling Judy (singapurische Staatsangehörige) sowie die Kinder Mistry Roshan Rikesh Leong, Mistry Kishan Rikesh Leong und Mistry Eashan Rikesh Leong (alle britische Staatsangehörige)
1i Tischendorf Andrea Alexandra sowie die Kinder Tischendorf Luca Dominik und Tischendorf Luisa Maria (alle deutsche Staatsangehörige)
1j Veit Christian und die Ehefrau Veit Katrin Miriam sowie die Kinder Veit Maximilian, Veit Marlene und Veit Konstantin (alle deutsche Staatsangehörige)

Vorbehältlich der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung wurden sämtliche Gesuchsteller ins Gemeindebürgerrecht Rüschlikon aufgenommen.

2. Rechnung 2017
Die Rechnung 2017 wurde genehmigt.

2a Neugestaltung der Rüschliker Seeuferanlagen – Genehmigung Schlussabrechnung
Die Schlussabrechnung wurde genehmigt.

2b Liegenschaft Bahnhofstrasse 26; Werkhof Ergänzungseinbau / Energetische Gebäudehüllensanierung und Ersatz Heizung – Genehmigung Schlussabrechnung
Die Schlussabrechnung wurde genehmigt.

3. HRM2, Eingangsbilanz
Umgang mit dem Verwaltungsvermögen (Restatement), Verzicht auf Neubewertung per 1. Januar 2019

Beim Übergang auf das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) wird, gestützt auf § 179 Abs. 2 des neuen Gemeindegesetzes, auf eine Neubewertung des Verwaltungsvermögens per 1. Januar 2019 verzichtet.

4. HRM2, Rechnungslegung, Grundsätze
Haushaltsgleichgewicht / Festlegung mittelfristiger Ausgleich

Der mittelfristige Ausgleich wurde auf sieben Jahre festgelegt.


Rechtsmittel

a) Stimmrechtsrekurs wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen.

b) Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich und begründet Rekurs eingelegt werden, z.B. wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht. Zum Rekurs berechtigt ist, wer durch den Beschluss besonders betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung hat.

8803 Rüschlikon, 5. Juni 2018
GEMEINDERAT RÜSCHLIKON

Zugehörige Objekte

Name
20180605_Publikation_Beschluesse_GV_04.06.2018.pdf Download 0 20180605_Publikation_Beschluesse_GV_04.06.2018.pdf
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