Aufhebung Verkehrsanordnung Rüschlikon, Bahnhofstrasse
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Rüschlikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Auf der Bahnhofstrasse werden, zwecks Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fussgänger (Zugänglichkeit Liegenschaften Nr. 96/98 und 104), zwei Längsparkfelder gekürzt. Höhe Liegenschaft Nr. 93 um ca. 9 m und Höhe Liegenschaft Nr. 97 um ca. 10.8 m.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 27.01.2020
Anmeldestelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Publizierende Stelle:
Gemeinde Rüschlikon