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Sperrgut

a) Kleinsperrgut

Sperrige, verbrennbare Ware in Bündeln oder Einzelstücken mit Ausmass 1 m x 1 m x 1.5 m und bis max. 20 kg, pro 10 kg 1 Sperrgutmarke aufkleben. Bitte am Sammeltag bis 07:00 Uhr am Strassenrand deponieren.

Abfallsäcke mit Sperrgutmarken werden stehen gelassen, bitte Gebührensäcke verwenden.

Verkaufsstellen Sperrgutmarken:

  • Coop, Weingartenstrasse 11


Sperrgutmarken
Bogen à 10 Stück zu CHF 2.80/Stück


Anzahl Sammlungen pro Jahr: 52


b) Grobsperrgut

Beim Neukauf: Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden, und zwar unabhängig von der Marke. Es bleibt dem Handel überlassen, ob Kosten erhoben werden.
Kein Neukauf: Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels. Ihre sperrigen Güter können Sie bei der KVA Horgen oder in der Hauptsammelstelle Tüfi, Adliswil abgeben (gebührenpflichtig) oder durch nachfolgenden Betrieb entsorgen lassen (gebührenpflichtig):

  • Zweckverband SNH (Soziales Netzwerk Horgen), 044 718 25 45

Tipps

Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.

Gebühren

gebührenpflichtig
Sperrgut

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Kehrichtabfuhr
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