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Tierische Abfälle

Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett) und Schlachtnebenprodukte (Häute, Borsten, Federn)

Wichtig

Diese Abfälle gehören in die Sammelstelle der Gemeinde. Ebenfalls der Kadaversammelstelle zu übergeben sind Tierkörper bis 200 kg. Einzelne tote (Heim-)Tiere bis 10 kg dürfen auf privatem Grund vergraben werden; sie sind mit mindestens 50 cm Erde zu bedecken.
Tierische Abfälle
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