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Passbestellung

Antragsverfahren


Pass und Kombi (Pass + Identitätskarte zusammen)


Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) sind ab 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel. Nr. 043 259 73 73) oder über das Internet zu beantragen. Die Gemeinde nimmt ab diesem Datum keine solchen Anträge mehr entgegen.

Eine Beantragung von Pass oder Kombi ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich.

Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) muss immer der Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung vorgelegt werden. Zudem können namentlich folgende Dokumente von der antragstellenden Person verlangt werden:

  • Personenstandsausweis
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Nachweis der elterlichen Sorge
  • Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
  • Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen
  • Begründung für amtliche Ergänzungen
  • Begründung für Austauschpass



Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden. Es kann aber ein digitales Foto mitgebracht werden, die den Anforderungen des Bundes entspricht.

Provisorischer Pass

Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Beantragung mitzubringen sind folgende Dokumente:

  • Schriftenempfangsschein oder Meldebestätigung
  • Personenstandsausweis
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Nachweis der elterlichen Sorge
  • Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
  • Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen.


Beantragung von Ausweisen von Minderjährigen und Entmündigten

Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung kann auch mit einem separaten Schreiben erfolgen.

 

Ausweisart Gültigkeit Preise CHF*
Pass Erwachsene 10 Jahre  145.00
Pass Kinder (0-18 Jahre) 5 Jahre  65.00
Kombi (Pass + IDK) Erwachsene 10 Jahre 158.00
Kombi (Pass + IDK) Kinder (0-18 Jahre) 5 Jahre 78.00

*Exklusive Porto je Ausweis
 

Provisorischer Pass (kein Porto) 12 Monate / 1 Reise 100.00


Pass, Kombi und provisorischer Pass müssen anlässlich der Beantragung beim Passbüro in bar oder mit Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden.


Gültigkeit der alten Pässe (Generation 03 und 06)

Pässe der alten Generation 03 (maschinenlesbarer Pass) und 06 (biometrischer Pass) behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum. Achtung: Für Reisen in gewisse Staaten (z.B. in oder durch die USA (Transit)) gelten besondere Bestimmungen über die Beschaffenheit bzw. das Ausstelldatum der Pässe!
Passverlängerungen sind nicht möglich. Kindereinträge sind ebenfalls nicht mehr möglich. Jede Person kann ab Geburt einen eigenen Pass beantragen (gilt auch für die Identitätskarte).

Ausstellungsfristen der Ausweise

Identitätskarten 10 Arbeitstage
Pässe 10 Arbeitstage
Prov. Pässe 1 Stunde

Die Ausweise werden direkt vom Produktionsort mit eingeschriebener Post an die telefonisch oder per Internet bekannt gegebene Zustelladresse gesendet (bei IDK: Zustelladresse gemäss Antragsformular).

Standort und Erreichbarkeit Passbüro Zürich

Standort: Sihlquai 253, 8005 Zürich
Das Passbüro ist rollstuhlgängig eingerichtet.

Tel: 043 259 73 73
E-Mail: passbuero@ds.zh.ch 

Erreichbarkeit ab Hauptbahnhof Zürich mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle Bahnhofquai, Tram Linien 4 und 13 bis Haltestelle Quellenstrasse
Dauer: ca. 6 Minuten

Vor dem Passbüro gibt es eine beschränkte Anzahl von kostenpflichtigen Parkplätzen.

Passbüro, Sihlquai 253 / Tramhaltestelle Quellenstrasse

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