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Bootsplätze

Verteilt auf das Seeufer in Rüschlikon betreibt die Gemeinde verschiedene Arten von Bootsplätzen:

  • Hafenplätze (offen/gedeckt)
  • Bojenplätze
  • Trockenplätze
  • Beibootsplätze
     

Die kantonale Stationierungsverordnung schreibt die Zuteilung der Plätze aufgrund einer Warteliste vor. Die Anmeldung dafür ist schriftlich an die Abteilung Liegenschaften zu richten oder kann online vorgenommen werden. Die einmalige Einschreibgebühr beträgt Fr. 150.00 und wird mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt. Definitiv in die Warteliste eingetragen werden Sie nach fristgerechtem Eingang der Zahlung.

Die Anmeldung muss jährlich auf den 1. März (gemäss kantonaler Stationierungsverordnung) erneuert werden. Passiert dies nicht, wird der Wartelisteneintrag gestrichen. Eine Aufforderung seitens der Gemeinde erfolgt nicht.

Aufgrund der geringen Fluktuation muss mit einer Wartezeit von ca. 15-20 Jahren gerechnet werden.

Preis

Fr. 150.00

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
762.1 Bootsplatzreglement 1. Januar 2012
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