Einbürgerung (Schweizer/in)
Als Schweizer Staatsbürger/in haben Sie die Möglichkeit das Rüschliker Bürgerrecht zu erwerben.
Voraussetzungen (§ 2 KBüG)
1. | Die Gemeinde nimmt Schweizer Bürgerinnen und Bürger auf Gesuch hin in ihr Bürgerrecht auf, wenn diese |
a. | seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Wohnsitz haben |
b. | keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen aufweisen |
c. | die Voraussetzungen gemäss § 6 KBüG erfüllen (keine Betreibungsregistereinträge über nicht bezahlte Forderungen, keine Steuerschulden aus definitiven Schlussrechnungen) |
Verfahren (§ 3 KBüG)
1. | Bewerberinnen und Bewerber reichen das Einbürgerungsgesuch bei der Gemeinde ein. |
2. | Für jede vom Gesuch erfasste Person sind folgende Unterlagen beizulegen: |
a. | Formular Bürgerrechtsregelung |
b. | Kontaktformular |
b. | Familienausweis (Ehepaare und Familien) bzw. Personenstandsausweis (Ledige, Geschiedene und Verwitwete), nicht älter als 6 Monate |
d. | Strafregisterauszug für Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben |
3. | Der Gemeinderat entscheidet über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts. |
Ablauf
Wir bitten Sie um ein schriftliches Gesuch an die Gemeinde Rüschlikon, Abteilung Präsidiales, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon oder per E-Mail an gemeinde@rueschlikon.ch. Anschliessend senden wir Ihnen das notwendige Formular sowie ergänzende Informationen zum weiteren Verlauf zu.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Präsidiales | 044 724 72 30 | gemeinde@rueschlikon.ch |
Name |
---|
Einbürgerung |