Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Einbürgerung (Schweizer/in)

Als Schweizer Staatsbürger/in haben Sie die Möglichkeit das Rüschliker Bürgerrecht zu erwerben. 

Voraussetzungen (§ 2 KBüG)

1. Die Gemeinde nimmt Schweizer Bürgerinnen und Bürger auf Gesuch hin in ihr Bürgerrecht auf, wenn diese
a. seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Wohnsitz haben
b. keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen aufweisen
c. die Voraussetzungen gemäss § 6 KBüG erfüllen (keine Betreibungsregistereinträge über nicht bezahlte Forderungen, keine Steuerschulden aus definitiven Schlussrechnungen)



Verfahren (§ 3 KBüG)

1. Bewerberinnen und Bewerber reichen das Einbürgerungsgesuch bei der Gemeinde ein.
2. Für jede vom Gesuch erfasste Person sind folgende Unterlagen beizulegen:
a. Formular Bürgerrechtsregelung
b. Kontaktformular
b. Familienausweis (Ehepaare und Familien) bzw. Personenstandsausweis (Ledige, Geschiedene und Verwitwete), nicht älter als 6 Monate
d. Strafregisterauszug für Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben
3. Der Gemeinderat entscheidet über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts.


Ablauf
Wir bitten Sie um ein schriftliches Gesuch an die Gemeinde Rüschlikon, Abteilung Präsidiales, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon oder per E-Mail an gemeinde@rueschlikon.ch. Anschliessend senden wir Ihnen das notwendige Formular sowie ergänzende Informationen zum weiteren Verlauf zu.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
scroll up