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Mitteilungen aus der GR-Sitzung vom 19. Mai 2021

25. Mai 2021

An seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 hat der Gemeinderat unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Submission Textilsammlung
Die Textilsammlung in schweizer Gemeinden zugunsten karitativer Organisationen hat eine lange Tradition. Textilien sind, gemäss der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, Siedlungsabfälle. Die aktuelle Situation, bei welcher diverse private Organisationen Textilien und damit Siedlungsabfälle einsammeln, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Sie benötigen dazu eine Konzession. Konzessionen müssen durch ein faires Verfahren, welches dem Submissionsrecht entspricht, vergeben werden. Neu soll die Submission und Organisation der Textilsammlung bezirksweit erfolgen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Organisation inkl. Submission und Abrechnung der Textilsammlung an den Zweckverband für Abfallverwertung im Bezirk Horgen zu delegieren.

Genehmigung diverser Jahresrechnungen
Der Gemeinderat hat diverse Jahresrechnungen 2020 sowie die entsprechenden Geschäftsberichte genehmigt:

  • Zweckverband Abwasserreinigungsanlage Thalwil–Rüschlikon–Oberrieden (TRO)
  • Seewasserwerk Thalwil–Rüschlikon–Kilchberg–Langnau (TRKL) und Wasserverteilanlage Kopfholz
  • Wasserversorgung Horgen–Thalwil–Rüschlikon–Kilchberg (HTRK)
  • Zweckverband Soziales Netz Bezirk Horgen (SNH)
  • Sicherheitszweckverband Kilchberg-Rüschlikon


Solidaritätsbeiträge an soziale Institutionen
Im Zusammenhang mit Solidaritätsbeiträgen an die sozialen Institutionen im Bezirk Horgen hält der Gemeinderat an einem bereits im Januar 2021 gefällten Beschluss fest. Er will weiterhin Beiträge an Behinderteninstitutionen im Bezirk Horgen sowie Betriebsbeiträge ausserhalb des Bezirks nach gängiger Praxis und in ungekürztem Masse leisten. Andere Gemeinden im Bezirk werden ihre Beiträge künftig um 20% kürzen bzw. gänzlich streichen. Der Gemeindeanteil für die drei Institutionen Stiftung Humanitas (für Menschen mit Behinderungen), Verein Horizonte (Soziales Sprungbrett Zürichsee) und die Stiftung RgZ (für eine unbehinderte Entwicklung) sollen einstweilen nicht gekürzt werden. Ferner hält die Gemeinde auch an der Praxis fest, dass diejenigen Institutionen, welche Antrag für Bewohnerinnen und Bewohner aus Rüschlikon stellen, weiterhin mit einem Betriebsbeitrag unterstützt werden sollen.

Zugehörige Objekte

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