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Zentrumsplanung: Rüschlikon verzichtet vorerst auf bergseitigen Lift

14. Juni 2022

Die barrierefreie Erschliessung der Perrons durch die SBB war Auslöser für das Projekt «Bahnhof Nord»; dazu sind Rampen bei der Unterführung Bahnhof und auf Wunsch der Gemeinde auch Lifte geplant. Die Vorprüfung des SBB-Projekts durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) zeigt nun: Auch die Zugänge zu den Perrons von der Unterführung Seite Kilchberg aus müssen barrierefrei ausgeführt werden. Dies ist nur mit je einem Lift berg- und seeseits möglich. Um die Auflagen des BAV zu erfüllen, das Projekt nicht zu verzögern und den Kostenrahmen einzuhalten, verzichtet Rüschlikon vorerst auf die Realisierung des bergseitigen Lifts bei der Unterführung Bahnhof. Denn dort kann die Barrierefreiheit durch eine Rampe sichergestellt werden. 

Die SBB ist verpflichtet, die Perrons des Bahnhofs Rüschlikon barrierefrei zu erschliessen. Dafür wurden berg- und seeseits der Gleise bei der Unterführung Bahnhof Rampen geplant. Auf Wunsch (und auf Kosten) der Gemeinde wurde auf beiden Seiten je ein Lift eingeplant und mit der Abstimmungsvorlage «Bahnhof Nord» am 27. September 2020 auch vom Stimmvolk genehmigt.

Die auf dieser Basis ausgearbeitete Detailplanung wurde dem Bundesamt für Verkehr zur Überprüfung eingereicht. Zur grossen Überraschung aller Beteiligten verlangt das BAV auch eine barrierefreie Erschliessung der Perrons von der Unterführung Seite Kilchberg (s. Plan). Diese neue Forderung lässt sich aus topografischen Gründen nicht durch Rampen erfüllen, also musste berg- und seeseits je ein Lift zusätzlich ins SBB-Projekt aufgenommen werden.

Für diese beiden zusätzlichen Lifte entstehen Mehrkosten in der Höhe von ca. 2 Mio. Franken. Die Kostenaufteilung zwischen SBB und Gemeinde muss noch definitiv vereinbart werden. So oder so sprengen die Zusatzkosten den von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern bereits bewilligten Kostenrahmen.

Realisierung des bergseitigen Lifts beim Bahnhof wird auf später verschoben
Aufgrund dieser Mehrkosten und um das laufende Plangenehmigungsverfahren ungehindert weiterlaufen zu lassen, hat der Gemeinderat entschieden, vorerst auf die Realisierung des bergseitig geplanten Lifts bei der Unterführung Bahnhof zu verzichten. Dort ist die barrierefreie Erschliessung durch eine Rampe gegeben und die Auflagen des BAV sind erfüllt. So kann die SBB anfangs 2023 mit den Bauarbeiten beginnen.

Der Gemeinderat anerkennt, dass mit dem vorläufigen Verzicht auf die Realisierung des bergseitigen Lifts bei der Unterführung Bahnhof ein Komfortverlust verbunden ist. Ob der geplante bergseitige Lift zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden soll, wird der Gemeinderat in der neuen Legislaturperiode diskutieren. Der erforderliche Zusatzkredit von gut einer Million Franken müsste dem Stimmvolk an einer Gemeindeversammlung unterbreitet werden. Im Rahmen dieses Antrags müsste auch über die Schutzwürdigkeit der Magnolie bei der Weingartenstrasse 10, die im kommunalen Natur- und Landschaftsschutzinventar enthalten ist, befunden werden. 


Illustration (Plan)

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