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Stipendienberatung Kanton Zürich

Grundsätzlich ist die Person in Ausbildung und ihre Eltern für die Finanzierung der Ausbildung verantwortlich – unabhängig von der Art der Ausbildung oder dem Alter. Wenn das nicht möglich ist, kann ein Gesuch um kantonale Ausbildungsbeiträge gestellt werden. Auch Personen in finanziell bescheidenen Verhältnissen sollen Zugang zu einer Ausbildung erhalten.

 
Voraussetzungen
Für den Anspruch auf kantonale Ausbildungsbeiträge gibt es eine Reihe von Voraussetzungen (nicht abschliessend):
  • stipendienrechtlicher Wohnsitz im Kanton Zürich
  • Familie in bescheidenen finanziellen Verhältnissen
  • staatlich anerkannte Ausbildung
  • Alter bis 45 Jahre
  • weitere persönliche und familiäre Voraussetzungen

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Stipendienberatung Kanton Zürich
Dörflistrasse 120
Postfach
8090 Zürich
Tel. 043 259 96 80
Fax
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Öffnungszeiten

Montag: 13:30 - 16:30 Uhr, Dienstag: 13:30 - 16:30 Uhr, Mittwoch 09:00 - 12:00 / 13:30 – 16:30 Uhr, Donnerstag: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30 Uhr, Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

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