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Rüschlikon verschiebt Gemeindeversammlung über den Verkauf der Gemeindeliegenschaften und Urnenabstimmung über die Rechtsform der Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon

31. August 2018
Der Gemeinderat Rüschlikon hat beschlossen, die für den 24. September 2018 terminierte Abstimmung (Gemeindeversammlung) über den Verkauf der Gemeindeliegenschaften an die Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon sowie die damit verbundene Urnenabstimmung vom 25. November 2018 über die neue Rechtsform der Stiftung zu verschieben. Grund dafür ist die komplexe juristische Konstellation der Rechtsform der Stiftung. Diese wird derzeit noch als „öffentlich-rechtlich“ geführt, ein Relikt aus der Gründerzeit von 1971. Diese Rechtsform muss gemäss neuem Gemeindegesetz geändert werden.

Das Abstimmungsgeschäft «Verkauf Gemeindeliegenschaften», bei dem die Gemeinde sechs ihrer Liegenschaften an die Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon verkaufen will, ist gekoppelt an die Änderung der Rechtsform der Stiftung. Diese soll in eine mit dem neuen Gemeindegesetz kompatible privatrechtliche Stiftung umgewandelt werden. Vorgesehen war, diese Vorlage am 25. November 2018 der Urnenabstimmung zu unterbreiten.

Die juristischen Abklärungen haben nun ergeben, dass die Änderung der Rechtsform sehr komplex ist. Zudem liegen bei den darin einzubeziehenden Institutionen, dem Handelsregisteramt und dem Gemeindeamt, noch keine Erfahrungen mit einem solchen Umwandlungsprozess nach neuem Gemeindegesetz vor. Es muss also juristische Pionierarbeit geleistet werden. Diese Konstellation erschwert eine zeitnahe Umsetzung zusätzlich. Im Weiteren haben die Abklärungen gezeigt, dass eine Änderung der Hierarchie der Vorlagen sinnvoll ist: Zuerst sollen per Urnenabstimmung die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, also die Umwandlung der Rechtsform der Stiftung Wohnungsbau. Erst danach wird der Gemeindeversammlung der Verkauf der Gemeindeliegenschaften an die Stiftung Wohnungsbau unterbreitet werden.

Da von keiner Seite ein Grund für einen raschen Verkauf der Liegenschaften an die Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon besteht, hat der Gemeinderat am 29. August 2018 entschieden, beide Geschäfte zu verschieben.
 

Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon als langjähriger und bewährter Partner

Grund für den geplanten Verkauf der Gemeindeliegenschaften ist die permanente Herausforderung von Rüschlikon, preisgünstige Wohnungen und Alterswohnungen in der Gemeinde zur Ver­fügung zu stellen. Die Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon ist seit ihrer Gründung im Jahr 1971 ein wichtiger Träger und Anbieter von solchem Wohnraum. Die Stiftung hat eine professionelle Liegenschaftenverwaltung und vermietet heute in zwölf Liegenschaften insgesamt 111 Wohnungen. In den letzten Jahren wurde der Neubau Schönenstrasse 26 erstellt und die Liegenschaft Weingartenstrasse beim Bahnhof renoviert. Auf den Grundstücken Schönenstrasse 44/46 werden Neubauten geplant. Die Alterswohnungen «Im Weingarten» werden im April 2019 eingeweiht. Mit der Übernahme der sechs Gemeindeliegenschaften (samt Grundstücken) Alte Landstrasse 34, Bahnhofstrasse 43, Dorfstrasse 2/4, Dorfstrasse 3, Seestrasse 26 und Seestrasse 38 erweitert sich das Portfolio der Stiftung, so dass ein breiteres Angebot an Wohnungen zur Verfügung gestellt werden kann.

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