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Kommunaler Richtplan Verkehr

Der kommunale Richtplan Verkehr ist ein technisches Planungsinstrument der Gemeinde, das aufzeigt, welche Fuss- und Velonetze und welche Strassen im öffentlichen Interesse sind und die Groberschliessung des Siedlungsgebiets sicherstellen. Der bestehende Richtplan der Gemeinde Rüschlikon aus dem Jahre 1981 ist nach über 40 Jahren veraltet.

Der Gemeinderat hat anfangs 2021 die Revision der Ortsplanung gestartet und entschieden, den Richtplan Verkehr grundlegend zu überprüfen. Die übrigen 40-jährigen Teilrichtpläne Siedlung und Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen sowie der Versorgungsplan werden formell aufgehoben, da ein umfassendes Raumentwicklungskonzept (REK) erarbeitet wurde.

Die Revision des kommunalen Richtplans Verkehr umfasst folgende Bestandteile:

  • Bericht zum kommunalen Richtplan Verkehr mit den Festlegungen und Erläuterungen
  • Richtplankarte 1 Fuss-, Velo- und öffentlicher Verkehr 1:5'000
  • Richtplankarte 2 Motorisierter Verkehr 1:5'000


Im Wesentlichen werden mit dem revidierten Richtplan Verkehr die Verbindungen für den Fuss-, Velo- und Autoverkehr sowie die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs festgelegt. In den Richtplankarten sind dabei nur diejenigen Verbindungen abgebildet, welche die Groberschliessung sicherstellen und damit im Fokus der Gemeinde sind. Wo der Richtplan Verkehr Fuss- und Velonetze bezeichnet, gilt ein besonderes Augenmerk der Verkehrssicherheit, die im Rahmen von Projekten weiter zu erhöhen ist.

Die im Richtplan Verkehr enthaltenen kommunalen Festlegungen werden mit dem Beschluss durch die Stimmbevölkerung behördenverbindlich. Dies bedeutet, dass der Gemeinderat den Verkehr auf den gemeindeeigenen Strassen und Wegen im Sinne der Richtplanziele lenkt und organisiert.

Die kommunale Richtplanung selbst verursacht keine unmittelbaren Folgekosten. Erst die Umsetzung der geplanten Festlegungen kann finanzielle Konsequenzen haben. In aller Regel kann die Stimmbürgerschaft vor der Realisierung von Festlegungen mit Kostenfolgen nochmals über den entsprechenden Sachverhalt befinden. Zu solchen Geschäften gehören etwa Planungs- und Projektierungskredite für Infrastrukturprojekte oder Baukredite (z.B. Velowege, Strassenraumgestaltung).

Der Richtplanentwurf wurde während 60 Tagen öffentlich aufgelegt und dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Die Nachbargemeinden und die Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg ZPZ wurden zur Stellungnahme eingeladen. Die eingereichten Änderungsanträge wurden geprüft und fanden teilweise Eingang in die Vorlage, welche der Gemeinderat der Stimmbevölkerung zur Beschlussfassung empfiehlt.

Dokumente

Name
20221130_Richtplan_Verkehr_1.pdf Download 0 20221130_Richtplan_Verkehr_1.pdf
20221130_Richtplan_Verkehr_2.pdf Download 1 20221130_Richtplan_Verkehr_2.pdf
20221222_Kommunaler_Richtplan_Verkehr_mit_Erlaeuterungen.pdf Download 2 20221222_Kommunaler_Richtplan_Verkehr_mit_Erlaeuterungen.pdf
kommunaler_Richtplan_Beleuchtender_Bericht_12.03.2023.pdf Download 3 kommunaler_Richtplan_Beleuchtender_Bericht_12.03.2023.pdf
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