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Steuerfuss für 2020 soll bei 73% bleiben

3. Oktober 2019
Für das Jahr 2020 budgetiert der Gemeinderat Rüschlikon Aufwendungen von CHF 86.3 Mio., Erträge von CHF 88.9 Mio. und damit einen Ertragsüberschuss von CHF 2.6 Mio. Der Steuerfuss soll unverändert bei 73% bleiben. 2020 wird mit CHF 6.7 Mio. eher wenig investiert, da vor allem Planungsarbeiten für grössere Projekte vorgesehen sind, die ab 2021 realisiert werden. Über das Budget stimmt die Gemeindeversammlung am
3. Dezember 2019 ab.

Auch für 2020 werden gegenüber den Vorjahren höhere Steuereinnahmen erwartet: Budgetiert sind CHF 59.3 Mio. (Budget Vorjahr: CHF 53.4 Mio.). Diese erneute Zunahme resultiert aus dem anhaltenden Anstieg der Einkommens- und Vermögenssteuern. Zusammen mit den Steuern aus Vorjahren, Quellensteuern und Grundstückgewinnsteuern werden Steuereinnahmen von CHF 78.2 Mio. (Budget Vorjahr: CHF 71.5 Mio.) erwartet. «Die Finanzlage von Rüschlikon bleibt auch im kommenden Jahr hervorragend», erklärt Gemeindepräsident Bernhard Elsener (CVP). «Dies ermöglicht uns die Beibehaltung des Steuerfusses von 73%.»

Den Aufwand hat Rüschlikon auch 2020 gut im Griff. Ein Mehraufwand ist unter anderem in den Bereichen Schule (+5.1%) aufgrund von höheren Schülerzahlen und in der Abteilung Soziales (+3.2%) geplant, wo höhere Ausgaben für die Pflegefinanzierung und für AHV-Ergänzungs­leistungen anfallen.

Grössere Investitionen erst wieder ab 2021
Die Investitionsrechnung 2020 sieht für das kommende Jahr Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von CHF 6.7 Mio. (Vorjahr: CHF 5.1 Mio.) vor. Das im Vergleich zu anderen Jahren tiefere Investitionsvolumen erklärt sich dadurch, dass 2020 vor allem Planungsaufgaben für Projekte ab 2021 anstehen: Dann wird mit grösseren Investitionen in die Zentrumsgestaltung und die Erweiterung der Gebäude in den Schul- und Sportanlagen Moos gerechnet. Der geplante Verkauf von Finanzliegenschaften führt 2020 zu einer Netto-Desinvestition im Finanzvermögen von CHF 11.6 Mio.

Finanzausgleich
Aufgrund neu geltenden Rechts (revidierter § 119 GG) kommt es zu einem Moduswechsel in der Verbuchung, da die Bildung von Rückstellungen bzw. das von Rüschlikon angewandte Differenzmodell nicht mehr vorgesehen sind. Daher erhöht sich der budgetierte Finanzausgleich um CHF 22.4 Mio. auf CHF 46.6 Mio. Dieser Betrag entspricht dem effektiv zu bezahlenden Finanzausgleich.

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