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Anordnung Urnenabstimmung vom 25.11.2018

25. Oktober 2018

Am Sonntag, 25. November 2018 findet nebst den eidgenössischen Volksabstimmungen folgende kommunale Abstimmung der evangelisch-reformierten Kirche Rüschlikon statt:

Baukredit für den Ersatzneubau eines Mehrfamilienhauses an der Nidelbadstrasse 64, 8803 Rüschlikon
 


Stimmberechtigung
Berechtigt zur Teilnahme an der Abstimmung über die kommunale Vorlage sind nur Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Rüschlikon, die in der Politischen Gemeinde Rüschlikon Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet haben, sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.

Ihr Stimmrecht üben Sie mit dem amtlichen Stimmzettel aus.

Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Rüschlikon, 25. Oktober 2018
GEMEINDERAT RÜSCHLIKON

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