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Erneuerung Nachführungsvertrag amtliche Vermessung

4. Januar 2019

Mit Beschluss Nr. 115 vom 28. November 2018 hat der Gemeinderat Rüschlikon der Erneuerung des Nachführungsvertrages der amtlichen Vermessung zwischen der Gemeinde Rüschlikon als Auftraggeberin und den Nachführungsgeometern Stefan Osterwalder und Irene Kim von der Osterwalder Lehmann – Ingenieure und Geometer AG zugestimmt.

Der Nachführungsvertrag sowie der Gemeinderatsbeschluss können nach erfolgter Publikation während 10 Tagen bei der Abteilung Hochbau/Planung während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

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