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Abstimmungen, Wahlen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zur Wahl oder Abstimmung berechtigt.

Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Schalter persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

 

Urnenstandort Eingang Gemeindehaus
Urnen Öffnungszeiten Sonntag, 10:00 - 12:00 Uhr

 


Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und via Zeitung und auf unserer Website publiziert.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
114.2 Wahlbüro 2022-2026, Merkblatt * 6. September 2022
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