Alimentenbevorschussung
Die Alimentenbevorschussung für Kinder und in der Erstausbildung stehende junge Erwachsene kann beantragt werden, wenn die Alimente nicht oder nicht vollständig bezahlt werden. Eine Alimentenbevorschussung wird nur gewährt, wenn die Eltern nicht im gleichen Haushalt wohnen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Alimentenhilfe des Bezirks Horgen
Bahnhofstrasse 6
Postfach 31
8810 Horgen
Tel. 043 259 92 00
alh.horgen@ajb.zh.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialdienst / Asylwesen | 044 724 72 31 | gesellschaft@rueschlikon.ch |