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Mitteilungen aus der GR-Sitzung vom 17. April 2024

26. April 2024

An seiner GR-Sitzung vom 17. April 2024 hat der Gemeinderat unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Einbürgerungen
Der Gemeinderat hat verschiedenen Gesuchstellenden das Bürgerrecht der Gemeinde Rüschlikon erteilt, vorbehältlich der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung.

Zweckverband Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon, Jahresrechnung
Die Jahresrechnung 2023 des Zweckverbands Friedensrichteramt Kilchberg-Rüschlikon wurde am 5. Februar 2024 durch den Verbandsvorstand verabschiedet. Gemäss Art. 13 der Zweckverbandsstatuten ist die Jahresrechnung durch die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden zu genehmigen. Die Jahresrechnung 2023 schliesst bei einem Aufwand von Fr. 118'088.77 und einem Ertrag von Fr. 28'904.10 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 89'184.67 (Vorjahr Fr. 104'339.67) ab. Dieser ist gemäss Art. 33 der neuen Verbandsstatuten, gültig seit 1. Januar 2022, durch die Verbandsgemeinden zu tragen. Der Anteil Rüschlikon beläuft sich auf Fr. 34'330.87 (Vorjahr Fr. 40'111.67). Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2023 genehmigt.

Zweckverband Soziales Netz Bezirk Horgen, Jahresrechnung und Geschäftsbericht
Der Gemeinderat genehmigte auf Antrag der Abteilung Gesellschaft die Jahresrechnung sowie den Geschäftsbericht 2023 des Zweckverbands Soziales Netz Bezirk Horgen SNH zuhanden der Delegiertenversammlung. Die Gesamtrechnung schliesst mit einem Ausgabenüberschuss von Fr. 3'432'059.49 ab. Der Aufwand bzw. der Anteil für die Gemeinde Rüschlikon beträgt Fr. 330'000.00.

Prüfung Jahresrechnung 2023
In der Zeit vom 18. März bis 20. März 2024 wurde die Jahresrechnung 2023, gemäss Auftrag der Gemeinde Rüschlikon, von der BDO AG einer finanztechnischen Prüfung unterzogen. Gestützt auf § 144 Gemeindegesetz hat der Gemeinderat die BDO AG als externe Revisionsstelle beauftragt. Die Prüfstelle erstattet dem Gemeinderat, der Rechnungsprüfungskommission und dem Bezirksrat umfassend Bericht über die Durchführung und das Ergebnis der finanztechnischen Prüfung. Die Ergebnisse der Revision haben die Revisoren an der Schlussbesprechung vom 20. März 2024 mit dem Abteilungsleiter Finanzen und dem Gemeindeschreiber besprochen. Die Revisoren bescheinigen, dass die Jahresrechnung 2023 den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Aus der Revision haben sich Anregungen und eine Empfehlung ergeben. Der Gemeinderat hat den Prüfungsbericht entsprechend abgenommen. Er dankt allen Beteiligten für die gute Arbeit, insbesondere der Abteilung Finanzen.

Reglement über die Gemeindeführung in ausserordentlichen Lagen
Der Gemeinderat genehmigt das Reglement über die Gemeindeführung in ausserordentlichen Lagen, inklusive das Organigramm. Das Reglement tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Sobald in Kraft, wird das Reglement auf der Website aufgeschaltet.

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