Baugesuch
Kontakt
Baubewilligung
Wichtig erscheint uns eine umfassende, kompetente und koordinierte Beratung von Bauwilligen, Planenden und Dritten. Wir empfehlen unseren Kunden eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme zur Klärung der massgeblichen rechtlichen Grundlagen. Damit sollen Fehlplanungen und unnötige Kosten vermieden und ein speditives und rationelles Baubewilligungsverfahren gesichert werden.
Baugesuche: Amtliche Publikationen
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
700.1 | Bau- und Zonenordnung (inkl. Zonenplan) | 10. April 2001 |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Hochbau/Planung | 044 724 72 37 | hochbau.planung@rueschlikon.ch |