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Feuerungs- / Schutzraumkontrolle

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Feuerungskontrolle

Die Feuerungskontrolle überwacht die Einhaltung der Emissionsbegrenzung bei Feuerungsanlagen gemäss der Luftreinhalteverordnung des Bundes. Sie sorgt dafür, dass bestehende Anlagen, die …

Die Feuerungskontrolle überwacht die Einhaltung der Emissionsbegrenzung bei Feuerungsanlagen gemäss der Luftreinhalteverordnung des Bundes. Sie sorgt dafür, dass bestehende Anlagen, die den Anforderungen nicht entsprechen, saniert werden. Die periodischen Feuerungskontrollen werden durch die Firma Tinner Heizungen AG in Seuzach ausgeführt.

Ansprechpartner
Tinner Heizungen AG
Forrenbergstrasse 63
8472 Seuzach

Tel. 052 335 11 64
feuko@bluewin.ch
www.tinner-heizungen.ch

Schutzraumkontrolle

Gemäss Art. 2 des Bundesgesetzes über bauliche Massnahmen im Zivilschutz (BMG) sind in allen üblicherweise mit Kellergeschossen versehenen Neubauten und bei wesentlichen Umbauten von Geb…

Gemäss Art. 2 des Bundesgesetzes über bauliche Massnahmen im Zivilschutz (BMG) sind in allen üblicherweise mit Kellergeschossen versehenen Neubauten und bei wesentlichen Umbauten von Gebäuden mit Kellergeschossen Schutzräume zu erstellen. Die Schutzraumprojekte müssen die Anforderungen des BMG erfüllen. Für die Bewilligung von Schutzräumen hat die politische Gemeinde Rüschlikon das Ingenieurbüro Landis AG in Geroldswil beauftragt. 


Ansprechpartner
Ingenieurbüro Landis AG
Steinhaldenstrasse 28
8954 Geroldswil

Tel. 043 500 45 82
info@landis-ing.ch
www.landis-ing.ch

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