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Hunde (An-/Abmeldung)

Hundekontrolle

Seit dem 1. Januar 2010 ist das Hundegesetz vom 14. April 2008 und die neue Hundeverordnung vom 25. November 2009 in Kraft getreten. Durch die neue Hundegesetzgebung ist eine zeitgemässe…

Seit dem 1. Januar 2010 ist das Hundegesetz vom 14. April 2008 und die neue Hundeverordnung vom 25. November 2009 in Kraft getreten. Durch die neue Hundegesetzgebung ist eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für das Halten von Hunden geschaffen worden. Sie setzt die Verantwortung der Hundehalterinnen und Hundehalter ins Zentrum und bezweckt das sichere und verantwortungsbewusste Führen von Hunden.

Die wichtigsten Regelungsinhalte sowie das Gesetz und die Verordnung finden Sie auf der Website des Veterinäramts.

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinden. Diese haben jedes Frühjahr ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde zu erstellen.

Meldepflicht
Zu verabgaben sind alle mindestens 3 Monate alten Hunde. Ein nach der ordentlichen Kontrolle gekaufter oder 3 Monate alt gewordener Hund ist ebenfalls innert 10 Tagen anzumelden und zu verabgaben. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt AMICUS (Datenbank zur Registrierung von Hunden) zu melden: www.amicus.ch, info@amicus.ch, Telefon 0848 777 100.

Verabgabung
Die Verabgabung findet ab 1. Februar bis 31. März statt. Die Jahresabgabe beträgt in Rüschlikon Fr. 130.00. Für die verspätete Bezahlung der Rechnung, bzw. bei verspäteter Neuanmeldung nach dem 31. März beträgt die Jahresabgabe inkl. Einschreibegebühr Fr. 155.00.

Ausbildungspflicht
Ausführliche Informationen zur Ausbildungspflicht finden Sie unter:

Hund: An- und Abmeldung
Informationen und Broschüren
Flyer Gemeinde Rüschlikon 
Informationen zur neuen obligatorischen Hundeausbildung

Zugehörige Objekte

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