Tempo 30
AKTUELLER STAND
Tempo 30 in Rüschlikon: Erste Etappe umgesetzt
In Rüschlikon gilt seit Ende April 2026 auf mehreren Quartierstrassen Tempo 30. Die Gemeinde hat damit die erste von zwei Etappen erfolgreich abgeschlossen und entsprechende Zonen signalisiert:
- Rotfarbweg und Lindengut
- Schönenstrasse
- Sihlhaldenstrasse und Im Rührets
- Im Loorain
- Loostrasse
- Alemannenweg
Mit der Einführung von Tempo 30 verfolgt die Gemeinde klare Ziele: mehr Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger, weniger Lärm und Schleichverkehr sowie eine bessere Umweltbilanz. Gleichzeitig wird die Wohn- und Aufenthaltsqualität in den Quartieren erhöht.
Die zweite Etappe ist bereits weit fortgeschritten und soll nach Möglichkeit teilweise ebenfalls noch in diesem Jahr signalisiert werden. Sie umfasst weitere Zonen und erfordert streckenweise auch bauliche Massnahmen. Die Bevölkerung kann sich im Rahmen der öffentlichen Planauflage einbringen.
Regelungen für Fussgängerstreifen
Wegen der niedrigen Geschwindigkeit dürfen zu Fuss Gehende die Strasse überall queren. Daher werden Fussgängerstreifen meist entfernt – ausser an wichtigen Orten wie Schulen und Heimen. Für diese Ausnahmen, welche jeweils ortsspezifisch erlassen werden müssen, steht Rüschlikon im Austausch mit der dafür zuständigen Kantonspolizei.
Rückblick - was bisher geschah:
Am 7. April 2025 hat die Gemeinde einen Informationsanlass für die interessierte Bevölkerung durchgeführt. An der Veranstaltung wurden die Zonen, in welchen Tempo 30 vorgesehen ist, sowie das weitere Vorgehen und der Zeitplan präsentiert. Im Anschluss hatten die Teilnehmenden Gelegenheit, den Fachpersonen ihre Fragen zu stellen.
Am 29. Mai 2024 hat der Gemeinderat von Rüschlikon beschlossen, ein Detailkonzept «Tempo 30» auszuarbeiten. Dies auf der Grundlage des Richtplans Verkehr und einer verkehrstechnischen Erhebung, deren Ergebnisse nun vorliegen, sowie des Raumentwicklungskonzepts (REK), mit dem diese Strategie unter anderem auch verfolgt wird.
Geleitet wurden diese Abklärungen von einer dafür eingesetzten Arbeitsgruppe. Diese hatte den Auftrag erhalten, dem Gemeinderat ein Konzept zu einer Vorlage zu Tempo 30-Zonen auf dem Gemeindegebiet für Quartierstrassen (ohne Durchgangsstrassen) zu unterbreiten.
Die Einführung von Tempo 30-Zonen auf Gemeindestrassen (nicht verkehrsorientierte Strassen) liegt in der Kompetenz des Gemeinderats. Daher hat er das Detailkonzept «Tempo 30 auf Quartierstrassen» ausgearbeitet und verabschiedet. Den dafür benötigten Budgetrahmen hat die Gemeindeversammlung als Teil des Jahresbudgets 2025 bewilligt.
Dokumente
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Flyer Infoveranstaltung Tempo 30 (PDF, 4.55 MB) | Download | 0 | Flyer Infoveranstaltung Tempo 30 |
| Infoveranstaltung Tempo 30 Präsentation (PDF, 5.64 MB) | Download | 1 | Infoveranstaltung Tempo 30 Präsentation |
| Massnahmenplan Zone 1 (PDF, 8.02 MB) | Download | 2 | Massnahmenplan Zone 1 |
| Massnahmenplan Zone 2 (PDF, 8.75 MB) | Download | 3 | Massnahmenplan Zone 2 |
| Massnahmenplan Zone 3 (PDF, 5.69 MB) | Download | 4 | Massnahmenplan Zone 3 |
| Massnahmenplan Zone 4 (PDF, 2.61 MB) | Download | 5 | Massnahmenplan Zone 4 |
| Massnahmenplan Zone 5_6_7 (PDF, 4.27 MB) | Download | 6 | Massnahmenplan Zone 5_6_7 |