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Abmeldung / Wegzug

Abmeldung / Wegzug

Sie ziehen von Rüschlikon weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute! Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen persönlich am Schalter Bevölkerungsdienste (Einwohner…

Sie ziehen von Rüschlikon weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute! Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen persönlich am Schalter Bevölkerungsdienste (Einwohnerkontrolle) oder via Onlineschalter und bringen bzw. senden Sie uns folgende Schriften:

Schweizerische Staatsangehörige:
• Pass oder Identitätskarte
• Schriftenempfangsschein/e
• Wehrpflichtige müssen ihr Dienstbüchlein direkt an die Militärverwaltung einsenden

Ausländische Staatsangehörige:
• Pass oder Identitätskarte
• Ausländerausweis/e (Original)

Bei Wegzug ins Ausland:
Bitte kommen Sie persönlich am Schalter Bevölkerungsdienste (Einwohnerkontrolle) vorbei und beachten Sie zusätzlich:
• frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Bereich Steuern (2 Monate vor Ausreise)
• Militärdienstpflichtige müssen rechtzeitig die Formalitäten für den Auslandurlaub mit der
  Militärverwaltung (043 268 62 11) regeln.

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