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Bauen & Gesuche

Baugesuch

Baugesuchsformulare für das ordentliche Verfahren und das Anzeigeverfahren, Formulare für die Zustellung eines Baurechtsentscheids, Bau- und Zonenordnung und mehr zum Baubewilligungsverfahren

Baugesuchsformulare für das ordentliche Verfahren und das Anzeigeverfahren, Formulare für die Zustellung eines Baurechtsentscheids, Bau- und Zonenordnung und mehr zum Baubewilligungsverfahren

Kontrolle

Die Feuerpolizei prüft Baugesuche in Bezug auf den Brandschutz. Die Baupolizei führt die gesetzlich vorgeschriebenen Bauabnahmen durch, wenn eine rechtskräftige baurechtliche Bewilligung vorliegt.

Die Feuerpolizei prüft Baugesuche in Bezug auf den Brandschutz. Die Baupolizei führt die gesetzlich vorgeschriebenen Bauabnahmen durch, wenn eine rechtskräftige baurechtliche Bewilligung vorliegt.

Kontrolle 2

Die periodischen Feuerungs- und Schutzraumkontrollen führen externe Unternehmen im Auftrag der Gemeinde Rüschlikon durch. 

Die periodischen Feuerungs- und Schutzraumkontrollen führen externe Unternehmen im Auftrag der Gemeinde Rüschlikon durch. 

Pläne

Sämtliche Dienstleistungen der amtlichen Vermessung werden von der Osterwalder, Lehmann - Ingenieure und Geometer AG in Thalwil im Auftrag der Gemeinde Rüschlikon ausgeführt.

Sämtliche Dienstleistungen der amtlichen Vermessung werden von der Osterwalder, Lehmann - Ingenieure und Geometer AG in Thalwil im Auftrag der Gemeinde Rüschlikon ausgeführt.

Aufgrabung

Das Gesuch für eine Aufgrabungsbewilligung ist spätestens 7 Arbeitstage vor dem Start der Arbeiten einzureichen.

Das Gesuch für eine Aufgrabungsbewilligung ist spätestens 7 Arbeitstage vor dem Start der Arbeiten einzureichen.

Wasseranschluss

Formular für einen Bauwasseranschluss.

Formular für einen Bauwasseranschluss.

Benützung öffentlicher Grund

Das Gesuch für die Bewilligung zur Benutzung von öffentlichem Grund ist spätestens 7 Arbeitstage vor der geplanten Inanspruchnahme einzureichen, unter Beilage eines Situationsplans mit eingezeichneter und vermasster Fläche.

Das Gesuch für die Bewilligung zur Benutzung von öffentlichem Grund ist spätestens 7 Arbeitstage vor der geplanten Inanspruchnahme einzureichen, unter Beilage eines Situationsplans mit eingezeichneter und vermasster Fläche.

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