Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons und des Bundes finden Sie hier.
Urne Öffnungszeiten
Sonntag, 10:00 - 12:00 Uhr
Die vorzeitige Stimmabgabe ist in der letzten Kalenderwoche vor dem Abstimmungswochenende zu den Öffnungszeiten am Empfangsschalter möglich.
Urnenstandort
Eingang Gemeindehaus, Pilgerweg 29
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zur Wahl oder Abstimmung berechtigt.
Eine stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten. Alle Stimmrechtsausweise müssen unterschrieben sein.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises am Schalter Bevölkerungsdienste (Einwohnerkontrolle) persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das Stimmzettelcouvert «Stimm-/Wahlzettel» und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
- Das Couvert muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post benötigt mindestens 3 Arbeitstage!).
- Sie können das Abstimmungscouvert bis Sonntag, 12:00 Uhr in den Briefkasten vor dem Gemeindehaus werfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterschrieben ist
- im Antwortcouvert mehr Stimmzettelcouverts als Stimmrechtsausweise liegen
- das Stimmzettelcouvert zur gleichen Sache mehrere Wahl- oder Stimmzettel unterschiedlichen Inhalts enthält