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Betreibungsauskunft

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Betreibungsauskunft

Bitte wenden Sie sich an das Betreibungsamt Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg Gotthardstrasse 11, 8800 Thalwil Tel. 044 723 23 33 betreibungsamt@thalwil.ch www.thalwil.ch Selbstauskunf…

Bitte wenden Sie sich an das Betreibungsamt Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg
Gotthardstrasse 11, 8800 Thalwil
Tel. 044 723 23 33
betreibungsamt@thalwil.ch
www.thalwil.ch

Selbstauskunft
• Schriftliche Anfrage, unter Angabe von Name, Vorname, genaue Wohnadresse, Geburtsdatum und die Kopie eines amtlichen Ausweises beilegen.
• Direkt bei uns im Betreibungsamt gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte, Führerausweis).

Auskunft über ein Familienmitglied oder eine Wohnpartnerin bzw. einen Wohnpartner nur gegen Vorweisung einer Vollmacht und den Originalausweisen der bzw. des Bevollmächtigten und Vollmachtgeberin bzw. Vollmachtgeber.

Für Auskunft über Ehepartnerin bzw. Ehepartner genügen der eigene Ausweis und derjenige der Partnerin bzw. des Partners.

Schriftliche Anfragen erledigen wir am Tag des Eingangs. Am Schalter erhalten Sie mündliche oder schriftliche Auskünfte innert weniger Minuten. Keine Auskünfte per Telefon, Fax, E-Mail.

Die Anfrage zur Auskunft über
• natürliche Personen muss Name, Vorname und die genaue Wohnadresse und wenn möglich Geburtsdatum enthalten.
• im Handelsregister eingetragene juristische Personen und Gesellschaften muss neben dem genauen Firmennamen die genaue Adresse des eingetragenen Sitzes enthalten; bei nicht eingetragenen juristischen Personen ist der Sitz ihrer Verwaltung anzugeben (Art. 46 Abs. 2 SchKG).

Das Interesse muss glaubhaft sein (Art. 8a Abs. 1 und 2 SchKG), d.h. das Interesse an einer Betreibungsauskunft ist dem Betreibungsamt durch aktuelle Belege (Interessennachweis) darzulegen.

Kosten
Summarische sowie detaillierte Auskünfte kosten Fr. 17.00. Die Kosten können am Schalter bar oder mit EC-direkt (Maestro) oder Postcard bezahlt werden (keine Kreditkarten, keine Euros). Bei schriftlicher Anfrage werden die Kosten mit Einzelrechnung erhoben. Der Anfrage ist ein frankiertes Retourcouvert C5 beizulegen, da sonst Fr. 1.00 zusätzlich für das Briefporto verrechnet werden muss. Bitte weder Bargeld noch Briefmarken beilegen.

Allgemeine Hinweise
Die Erhebungen bei Auskünften beschränken sich auf die angegebene Adresse. Ob und wie lange die Person im entsprechenden Betreibungskreis wohnt bzw. gewohnt hat überprüfen wir nicht. Auskünfte über grössere Zeiträume werden nur auf ausdrückliches Verlangen erteilt.

Auskünfte über Einzelfirmen sind am Wohnort der Inhaberin bzw. des Inhabers, solche gegen bevormundete Personen am Sitz der Vormundschaftsbehörde einzuholen.

Zugehörige Objekte

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