Startschuss für E-Tankstellen: Gemeinde Rüschlikon baut öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Die Gemeinde Rüschlikon erstellt innerhalb der nächsten drei Jahre insgesamt zehn öffentliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die neue Elektromobilitätsstrategie zeigt, wo der Bedarf am grössten ist, wie die Standorte ausgewählt wurden, und mit welchen Mitteln ein attraktiver Ladepreis möglich wird. Ab Herbst 2026 werden die ersten drei Stationen realisiert; bis 2028 sollen alle zehn Standorte in Betrieb sein.
Mit der Umsetzung von insgesamt 10 Ladestationen erfüllt Rüschlikon ein weiteres Legislaturziel von 2022–2026. Die nun vorliegende Elektromobilitätsstrategie enthält eine Bedarfsanalyse, definiert die strategischen Leitlinien bei der Platzierung und legt die Massnahmen der Gemeinde Rüschlikon fest, um eine bedarfsgerechte, nutzerfreundliche und allgemein zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in der Gemeinde sicherzustellen.
Der Bau und die Installation der insgesamt zehn Ladestationen mit je zwei Ladepunkten ist in zwei Etappen geplant: Ab Herbst 2026 werden im Sinne einer Pilotetappe die ersten drei Standorte umgesetzt – ausgewogen über die Gemeinde verteilt am Parkplatz Schiffsteg, beim Parkplatz Sportplatz Moos und auf dem Kundenparkplatz Gemeindehaus. In den Jahren 2027 und 2028 folgen die restlichen sieben Standorte, wobei die Erfahrungen aus der ersten Etappe sowie die Bedürfnisse der Bevölkerung einfliessen sollen.
Gemeinde schliesst Lücke beim Laden im Quartier
Gemäss einer Studie[1] des Bundesamts für Energie werden im Jahr 2035 schweizweit 400'000 bis 1'000'000 Elektrofahrzeuge über keine private Lademöglichkeit verfügen – weder zu Hause noch am Arbeitsplatz. Dies bremst den Übergang zu einer nachhaltigeren Mobilität. Gemeinden können hier eine wichtige Rolle übernehmen, indem sie allgemein zugängliche Ladepunkte in der Nähe des Wohnorts bereitstellen.
Die kritische Lücke zeigt sich auch in Rüschlikon: Private Lademöglichkeiten lassen sich in Neubauten und Einfamilienhäusern in der Regel einfach realisieren. Mieterinnen und Bewohner der Kernzonen sowie älterer Liegenschaften ohne eigenen Parkplatz oder mit ungünstiger Parkplatzsituation sind dagegen auf öffentliche Ladeinfrastruktur angewiesen – das sogenannte «Laden im Quartier». Die Strategie setzt deshalb das Ziel einer Grundversorgung, bei der öffentliche Ladepunkte innerhalb von 3 bis 4 Minuten zu Fuss erreichbar sind, analog zur Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr. Für eine Übergangsphase von rund 10 Jahren übernimmt die Gemeinde dabei eine aktive Rolle, um der Elektromobilität zum Durchbruch zu verhelfen und die kantonalen sowie nationalen Klimaziele auf lokaler Ebene umzusetzen.
Attraktiver Ladepreis dank strategischer Platzierung und Fördergeldern
Die Gemeinde Rüschlikon strebt einen attraktiven Ladepreis von 40 Rp. pro kWh an. Möglich wird dieser tiefe Preis durch die strategische Platzierung der Stationen an Standorten mit bereits gut ausgebautem Stromnetz.
Bei der technischen Auslegung setzt die Gemeinde auf eine Ladeleistung von bis zu 22 kW. Diese eignet sich besonders fürs Laden über Nacht und tritt gleichzeitig nicht in Konkurrenz zu privaten Geschäftsmodellen: Der Ausbau von Schnellladestationen (mindestens 50 kW; Kosten 80 Rp. pro kWh) bleibt dem Markt vorbehalten – die gemeindeeigenen Stationen ergänzen dieses Angebot.
Für die Realisierung der Ladestationen hat der Gemeinderat einen Rahmenkredit von insgesamt CHF 225'000 bewilligt. Davon abzuziehen sind voraussichtlich Fördergelder des Kantons Zürich, der Gemeinden beim Bau öffentlicher Ladestationen und der dazugehörigen Basisinfrastruktur für Anwohnende im Quartier unterstützt. Der Fördersatz beträgt 30 % der nachgewiesenen Kosten, der maximale Beitrag CHF 3'000 pro Parkplatz. Bei einem realistischen Absatz von 25'000 kWh pro Jahr lassen sich die Investitionen gemäss Berechnungen über eine Lebensdauer von 10 Jahren amortisieren.
Hohe Auslastung dank Standgebühr?
Damit sich die Investition auch im Betrieb auszahlt, prüft die Gemeinde zudem, ob eine sogenannte Standgebühr erhoben werden soll. Diese kommt in der Praxis vielerorts zur Anwendung und hat sich als wirksames Mittel erwiesen, um eine hohe Auslastung der Ladestationen sicherzustellen: Sie wird typischerweise erst nach Abschluss des Ladevorgangs fällig und soll einen Anreiz schaffen, das Fahrzeug zeitnah wieder zu entfernen, damit die Station für die nächste Nutzerin oder den nächsten Nutzer frei wird. Ob und in welcher Form eine solche Gebühr in Rüschlikon eingeführt wird, ist noch offen und Gegenstand laufender Abklärungen. Eine zusätzliche Parkgebühr fällt im Falle einer Standgebühr nicht an.
[1] Der Verkehr war im Jahr 2023 für 33.6 % der nationalen Treibhausgasemissionen verantwortlich (vgl. BAFU 2025)
Zugehörige Objekte
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| 20260630 MM_E-Mobilitätsstrategie (Website) (PDF, 106 kB) | Download | 0 | 20260630 MM_E-Mobilitätsstrategie (Website) |