Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet
Aufgrund der extremen Trockenheit und der fehlenden Aussicht auf ausgiebige Niederschläge ist es zwingend notwendig, das gesamte Gebiet der Gemeinde Rüschlikon vor Bränden zu schützen. Mit Präsidialverfügung vom 15. Juli 2026 wurde deshalb ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet erlassen.
Dieses allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot tritt am Donnerstag, 16. Juli 2026, 12:00 Uhr in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Widerhandlungen gegen dieses allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot werden mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 geahndet.
Verboten auf dem gesamten Gemeindegebiet (gilt auch für befestigte, offizielle Feuerstellen sowie private Gärten, Balkone und Gartensitzplätze):
- Feuer entfachen
- Holzkohlefeuer
- Holzkohlegrills
- brennendes oder glühendes Material wegwerfen (z.B. Zigaretten, Zündhölzer)
- Feuerwerk abbrennen (z.B. Raketen, Vulkane, Böller)
- Brauchtumsfeuer entfachen (z.B. private Höhenfeuer, 1.-August-Feuer)
Weiterhin erlaubt (im Freien, auf Balkonen, Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen – kippsicher und auf feuerfestem Untergrund):
- Gasgrills
- Elektrogrills
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Feuerverbot (PDF, 205 kB) | Download | 0 | Feuerverbot |