1. August-Feier in Rüschlikon findet ohne Feuerwerk statt
Die 1. August-Feier in Rüschlikon findet entgegen der ursprünglichen Planung ohne Feuerwerk statt. Dies aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und weil gemäss aktuellen Prognosen mit unvorhersehbaren und heissen Windböen gerechnet werden muss. Die 1. August-Feier im Seebad Rüschlikon findet ansonsten gemäss angekündigtem Programm statt.
Rüschlikon hatte bereits vor einigen Tagen darauf hingewiesen, dass das Feuerwerk aufgrund ausserordentlicher Windverhältnisse kurzfristig abgesagt werden könnte. Diese Situation ist nun eingetroffen: Gemäss Naturgefahrenbulletin „Waldbrandgefahr“ der Kantonalen Führungsorganisation vom 30. Juli muss bis am 5. August mit Windböen von 60 – 80 km/h gerechnet werden. Dies könnte die Brandlast verstärken. Die Kantonspolizei Zürich hat ihre Bewilligung für das 1. August-Feuerwerk sodann widerrufen. Demnach kann Funkenflug auf das Ufergebiet auch dann nicht ausgeschlossen werden, wenn das Feuerwerk weit weg vom Ufer – wie in Rüschlikon von einem Boot aus – gezündet würde.
Die Gemeinde weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass sowohl im Seebad als auch auf dem gesamten Gemeindegebiet das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Entfachen von Feuer aus Sicherheitsgründen verboten sind.