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Geburt

Anzeigeberechtigt bei einer Geburt sind Mutter und Vater (bei nicht verheirateten Eltern muss der Vater das Kind anerkannt haben), Hebamme oder jede dabeigewesene Person.

Die Formulare für das Zivilstandsereignis Geburt bzw. für die Bestätigung einer Kindesanerkennung, Geburtsschein oder einen Familienausweis erhalten Sie im Online-SchalterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Zivilstandsamts Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg. 
 

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