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Ausländerausweis / Einreise in die Schweiz

Ausländerbelange

Für unsere ausländischen Einwohner/innen nehmen wir folgende Gesuche zuhanden des Migrationsamts des Kantons Zürich entgegen: Einreisegesuche Aufenthaltsgesuche Niederlassungsg…

Für unsere ausländischen Einwohner/innen nehmen wir folgende Gesuche zuhanden des Migrationsamts des Kantons Zürich entgegen:

  • Einreisegesuche
  • Aufenthaltsgesuche
  • Niederlassungsgesuche
  • Verlängerungsgesuche
  • Umwandlungsgesuche

Ausländische Staatsangehörige dürfen nur dann zum Stellenantritt oder zum dauernden Aufenthalt einreisen, wenn sie eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung besitzen.

Der/Die Bewilligungsinhaber/in muss sich innerhalb von 14 Tagen nach Einreise bei der Einwohnerkontrolle persönlich anmelden. Weitere Angaben im Bezug auf Visa, Einreise und Anmeldung erhalten Sie direkt beim Migrationsamt.


Stellenantritt und Stellenwechsel

Für diese Auskünfte wenden sich Firmen mit Domizil in Rüschlikon an das

Amt für Wirtschaft und Arbeit
Walchestrasse 19
Postfach
8090 Zürich

Tel: 043 259 26 26


Verlängerung der Ausländerausweise

EG-EFTA-Bürger
Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerausweis-Kategorien B und C erhalten jeweils ca. 2 Monate vor Ablauf der Bewilligung direkt vom Staatssekretariat für Migration SEM in Bern das Verlängerungsformular per Post zugestellt. Das Formular muss ausgefüllt sowie vom Arbeitgeber visiert werden (nur B) und mit dem Ausländerausweis und Reisepass der Einwohnerkontrolle spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bewilligung vorgelegt werden. Diese bearbeitet das Gesuch und leitet es sofort an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter.

Die Gebühren müssen im Voraus bezahlt werden.

Bearbeitungsdauer durch das Migrationsamt ca. 2-3 Wochen.

Drittstaatenangehörige
Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerausweis-Kategorien B und C erhalten jeweils ca. 2 Monate vor Ablauf der Bewilligung direkt vom Staatssekretariat für Migration SEM in Bern das Verlängerungsformular per Post zugestellt. Das Formular muss ausgefüllt sowie vom Arbeitgeber visiert werden (nur B) und mit dem Ausländerausweis und dem Reisepass spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bewilligung der Einwohnerkontrolle vorgelegt werden. Diese bearbeitet das Gesuch und leitet es sofort an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter.

Die Gebühren müssen im Voraus bezahlt werden. Bearbeitungsdauer durch das Migrationsamt ca. 2-3 Wochen. 

Migrationsamt des Kantons Zürich
City Bernina
Berninastrasse 45
8090 Zürich

Tel: 043 259 88 00
Fax: 043 259 88 10
info@ma.zh.ch 

Schalter: Mo-Fr 08:00 - 16:00 Uhr
Telefon: Mo-Fr 08:00 - 16:30 Uhr

Zugehörige Objekte

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