Baupolizei
Die Hauptaufgabe der Baupolizei besteht darin, nach Vorliegen einer rechtskräftigen baurechtlichen Bewilligung die gesetzlich vorgeschriebenen Bauabnahmen durchzuführen. Die Baupolizei kontrolliert die wesentlichen Zwischenstände und die Bauausführung gemäss den bewilligten Plänen und Nebenbestimmungen der Baubewilligung. Weiter werden eingegangene Anzeigen von Verstössen gegen die Bauordnung und das Planungs- und Baugesetz geprüft und allfällige weitere Massnahmen in die Wege geleitet.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau/Planung | 044 724 72 37 | hochbau.planung@rueschlikon.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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113.1 | Baukommission, Organisationsreglement | 1. Juli 2022 |
700.1 | Bau- und Zonenordnung (inkl. Zonenplan) | 10. April 2001 |