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Baupolizei

Die Hauptaufgabe der Baupolizei besteht darin, nach Vorliegen einer rechtskräftigen baurechtlichen Bewilligung die gesetzlich vorgeschriebenen Bauabnahmen durchzuführen. Die Baupolizei kontrolliert die wesentlichen Zwischenstände und die Bauausführung gemäss den bewilligten Plänen und Nebenbestimmungen der Baubewilligung. Weiter werden eingegangene Anzeigen von Verstössen gegen die Bauordnung und das Planungs- und Baugesetz geprüft und allfällige weitere Massnahmen in die Wege geleitet.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
113.1 Baukommission, Organisationsreglement 1. Juli 2022
700.1 Bau- und Zonenordnung (inkl. Zonenplan) 10. April 2001
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