AHV-Zweigstelle
AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen den Einwohner/innen und der kantonalen Ausgleichskasse, SVA des Kantons Zürich.
Die Zweigstelle erteilt Auskünfte, gibt Formulare ab und/oder leitet diese weiter. Insbesondere für die folgenden Themenbereiche können Auskünfte erteilt und/oder Formulare sowie Merkblätter abgegeben werden:
- AHV-Renten
- Beitragspflicht von selbständigen Personen
- Hilflosenentschädigung
- Nichterwerbstätigenbeiträge
- Versicherungsausweis
Im Weiteren meldet die Zweigstelle auch Wegzüge und Todesfälle von Beitragspflichtigen und Rentner/innen der kantonalen Ausgleichskasse (SVA).
Für Fragen betreffend Invalidenrenten wenden Sie sich bitte direkt an die IV-Stelle des Kantons Zürich.
zusatzleistungen@rueschlikon.ch
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sozialversicherungen | 044 724 72 31 | zusatzleistungen@rueschlikon.ch |
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 800.1 | Verordnung über die Ausrichtung von Gemeindezulagen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenbeihilfe | 1. Januar 1973 |
| Name | Beschreibung |
|---|