Schlichtungsgesuch
Die Friedensrichter führen als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leiten die Verhandlungen bei folgenden Klagen:
- Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag etc.)
- arbeitsrechtliche Klagen (Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnisse etc.)
- Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
- Klagen bezüglich Unterhaltszahlungen
- Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilungsklagen etc.)
- Nachbarschaftsklagen (Lärm, Einsprachen wegen Sträuchern, Bäumen und Bauten etc.)
- Persönlichkeitsverletzungen
Ausnahmen:
Die Friedensrichter sind nicht zuständig bei:
- Scheidungs- und Trennungsklagen (Klagen sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen)
- Klagen Bauhandwerkerpfandrecht (Klagen sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen)
- Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern (Klagen sind direkt an die zuständige Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am jeweiligen Bezirksgericht zu richten)
- Ehrverletzungsklagen (Klagen sind mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei einzureichen)
Zugehörige Objekte
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Schlichtungsgesuch.pdf (PDF, 313.66 kB) | Download | 0 | Schlichtungsgesuch.pdf |
Schlichtungsgesuch_Arbeitsrechtliche_Streitigkeit.pdf (PDF, 194.23 kB) | Download | 1 | Schlichtungsgesuch_Arbeitsrechtliche_Streitigkeit.pdf |
Schlichtungsgesuch_bei_Rechtsvorschlag.docx (DOCX, 28.84 kB) | Download | 2 | Schlichtungsgesuch_bei_Rechtsvorschlag.docx |
Wichtige_Informationen_zum_Schlichtungsverfahren.pdf (PDF, 22.02 kB) | Download | 3 | Wichtige_Informationen_zum_Schlichtungsverfahren.pdf |
Ihr_Schuldner_hat_Rechtsvorschlag_erhoben.pdf (PDF, 80.92 kB) | Download | 4 | Ihr_Schuldner_hat_Rechtsvorschlag_erhoben.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Friedensrichteramt | 044 715 27 26 | 8803@friedensrichter.ch |