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Trinkwasser - Installationsanzeige

Bei Neu- und Umbau sind vor Beginn der Arbeiten das Formular Installationsanzeige mit Druckdispositiv und Sanitärschema 3-fach in Papierform einzureichen der Abteilung Infrastruktur und Sicherheit, Wasserversorgung, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon.

Um die Bewilligung einer Wassernachbehandlung und Regenwassernutzung ist speziell zu ersuchen.

Welche Änderungen der Trinkwasserinstallation müssen gemeldet werden?

  • Einbau oder Ersatz einer Wassernachbehandlung (z.B. Enthärtungsanlagen, Umkehrosmoseanlagen etc.)
  • Anpassung, Erweiterung oder Rückbau von (Teil-)Installationen (z.B. Küche neu mit Steamer, Ersatz des Wassererwärmers, neue Bewässerungsanlage, neue Poolnachspeisung etc.)
  • Wechsel des Apparatetyps (z.B. Waschtisch zu Doppelwaschtisch, Badewanne zu Dusche etc.)
  • Apparateersatz ohne SVGW-Zertifizierung* (z.B. Direktimport ohne Zertifizierung etc.)

 

Welche Änderungen sind meldefrei?

  • Ersatz durch den selben Apparatetyp mit SVGW-Zertifizierung* (z.B. Ersatz der Küchenarmatur, Ersatz der Waschmaschine etc.)

 

*)  Durch den Einsatz zertifizierter Produkte, die im Kontakt mit Trinkwasser sind, ist garantiert, dass es zu keiner chemischen oder biologischen Verunreinigung der Installation und des wertvollsten Lebensmittels Wasser kommt.

Preis

gratis

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