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Ersatzwahl für zwei Mitglieder des Gemeinderats Rüschlikon für den Rest der Amtsdauer 2022-2026, definitive Wahlvorschläge

23. Januar 2024

Nach Ablauf der zweiten Frist liegen folgende definitive Wahlvorschläge vor (in alphabetischer Reihenfolge):

  Name Vorname Geschlecht Geb.datum Beruf Adresse Partei (Rufname)
1 Hofacher Roman m 14.07.1968 Plattenleger Seestrasse 46,
8803 Rüschlikon
parteilos  
2 Klingelfuss Beat m 13.10.1969 Geschäftsführer Alte Landstrasse 75,
8803 Rüschlikon
FDP  
3 Michaelides Theodoros m 29.10.1968 Linienpilot a.D., Unternehmer Bahnhofstrasse 7,
8803 Rüschlikon
parteilos Doros
4 Michel Elena w 05.06.1997 Juristin (MLaw), Fraktionssekretärin Kantonsrat, Kampagnen Schlossstrasse 37, 
8803 Rüschlikon
Grüne  
5 Pintonello Matteo m 01.01.1982 Senior Projektleiter Schlossstrasse 29, 
8803 Rüschlikon
FDP  
6 Sauer Dirk Stefan m 25.04.1963 Kaufmann Mühlestrasse 35, 
8803 Rüschlikon
parteilos Dirk


Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 a. Gesetz über die politischen Rechte (GPR) sind nicht erfüllt. Deshalb findet am 7. April 2024 eine Urnenwahl mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt. Sofern der Gemeinderat beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden kann, erfolgt der zweite Wahlgang am 7. Juli 2024.

Gemäss § 84 a. GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der Gemeinde Rüschlikon, Abteilung Präsidiales, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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