Ersatzwahl für eine Friedensrichterin bzw. einen Friedensrichter für die Gemeinden Kilchberg und Rüschlikon für den Rest der Amtsdauer 2021-2027, definitive Wahlvorschläge
Nach Ablauf der zweiten Frist liegen folgende definitive Wahlvorschläge vor (in alphabetischer Reihenfolge):
Name | Vorname | Geschlecht | Geb.datum | Beruf | Adresse | Partei | (Rufname) | |
1 | Bietenholz | Sandra | w | 16.11.1969 | Rechtsanwältin | Freiestrasse 84, 8032 Zürich |
FDP | |
2 | Dörner Eberhard | Petra | w | 08.01.1973 | Friedensrichterin lic. iur. | Kuppelstrasse 30, 8800 Thalwil |
parteilos |
Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 a. Gesetz über die politischen Rechte (GPR) sind nicht erfüllt. Deshalb findet am 28. September 2025 eine Urnenwahl mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt. Sofern beim ersten Wahlgang keine Person das absolute Mehr erreicht, erfolgt der zweite Wahlgang am 30. November 2025.
Gemäss § 84 a. GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der Gemeinde Rüschlikon, Abteilung Präsidiales, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.