Aufhebung des generellen Feuer- und Feuerwerksverbots auf dem Gemeindegebiet Rüschlikon
Mit Präsidialverfügung vom 31. August 2026 hat die Gemeinde Rüschlikon das am 16. Juli 2026 erlassene generelle Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet per Montag, 31. August 2026, aufgehoben. Die Niederschläge und die veränderte Wetterlage der vergangenen Tage haben zu einer Entspannung der Trockenheitssituation geführt, weshalb das Risiko einer raschen Brandausbreitung im Siedlungsgebiet gesunken ist. Das Entfachen von Feuern im Freien sowie das Grillieren (inkl. Holzkohle) auf Balkonen und in privaten Gärten ist im Siedlungsgebiet wieder gestattet. Dennoch wird die Bevölkerung angehalten, weiterhin sehr achtsam mit Feuer umzugehen.
Weiterhin gültig: Kantonales Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Ausdrücklich unberührt von dieser Aufhebung bleibt das vom Kanton Zürich erlassene Feuer- und Feuerwerksverbot für den Wald und die Waldesnähe (Sicherheitsabstand 50 Meter). Dieses gilt bis auf Widerruf durch den Kanton weiterhin strikt.
Die entsprechende Präsidialverfügung zur Aufhebung kann auf der Website www.rueschlikon.ch oder in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Gemeinde Rüschlikon