Identitätskarte / Pass
Kontakt
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon
Tel. 044 724 72 72
bevoelkerungsdienste@rueschlikon.ch
Identitätskarte (ID)
Identitätskarte
Die Identitätskarte können Sie am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste bestellen. Die Ausstellungsfrist beträgt max. 5 Arbeitstage ab Antragstellung.
Seit dem 24.02.2010 können Pass und Kombiangebot (ID und Pass) nur noch direkt beim Passbüro in ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragt werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile nötig (ausser ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht).
Die neue biometrische Identitätskarte (ID mit Datenchip) kann ab dem 2. November 2026 ebenfalls nur direkt beim Passbüro in ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragt werden. Deren Bezug ist freiwillig und die Gebühr bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Datenchip.
Antragsverfahren
Für die Beantragung einer Identitätskarte ohne Datenchip ist ein persönliches Erscheinen am Schalter der Abteilung Bevölkerungsdienste erforderlich. Eine Stellvertretung ist leider nicht möglich.
Auch Kinder und Jugendliche müssen persönlich erscheinen. Minderjährige benötigen zudem die Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils oder einer anderen Person, die das elterliche Sorgerecht ausübt.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- alte Identitätskarte (oder Verlustanzeige der Schweizer Polizei bei Verlust oder Diebstahl)
- Aktuelles Passfoto, nicht älter als 1 Jahr (wird auch per E-Mail akzeptiert)
- Auf Wunsch kann das Foto auch direkt von der Gemeinde aufgenommen werden.
Anforderungen an das Passfoto
Die Qualitätsanforderungen des Fotos finden Sie auf der Website des fedpolExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Die Vorschriften bezüglich Anforderungen an die Passbilder sind unbedingt einzuhalten. Das Foto kann auch mit dem Smartphone gemacht werden. Sie können sich, wenn Sie Hilfestellung benötigen, gerne an unsere Mitarbeiter/innen der Abteilung Einwohnerdienste wenden.
Die Gebühren für die Identitätskarte sind bei der Bestellung zu bezahlen.
Reicht die Zeit nicht bis zum Erhalt einer Identitätskarte, besteht die Möglichkeit, einen provisorischen PassExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu bestellen. Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Gültigkeitsdauer / Preis
Erwachsene: 10 Jahre, CHF 70.00
Kinder/Jugendliche (0 bis 18 Jahre): 5 Jahre, CHF 35.00
Dokumente
Passbüro Zustimmung Eltern
Merkblatt Passbüro Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.Pass & Identitätskarte | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Weitere Informationen zur neuen Identitätskarte mit Datenchip finden Sie hier:
Pass & Identitätskarte | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Passbestellung
Antragsverfahren
Pass und Kombi (Pass + Identitätskarte zusammen)
Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) sind ab 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel. Nr. 043 259 73 73) oder über das InternetExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu beantragen. Die Gemeinde nimmt ab diesem Datum keine solchen Anträge mehr entgegen.
Eine Beantragung von Pass oder Kombi ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich.
Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) muss immer der Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung vorgelegt werden. Zudem können namentlich folgende Dokumente von der antragstellenden Person verlangt werden:
- Personenstandsausweis
- Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
- Nachweis der elterlichen Sorge
- Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
- Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen
- Begründung für amtliche Ergänzungen
- Begründung für Austauschpass
Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden. Es kann aber ein digitales Foto mitgebracht werden, die den Anforderungen des BundesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. entspricht.
Provisorischer Pass
Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen PassbüroExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Beantragung mitzubringen sind folgende Dokumente:
- Schriftenempfangsschein oder Meldebestätigung
- Personenstandsausweis
- Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
- Nachweis der elterlichen Sorge
- Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
- Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen.
Beantragung von Ausweisen von Minderjährigen und Entmündigten
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung kann auch mit einem separaten Schreiben erfolgen.
| Ausweisart | Gültigkeit | Preise CHF* |
| Pass Erwachsene | 10 Jahre | 145.00 |
| Pass Kinder (0-18 Jahre) | 5 Jahre | 65.00 |
| Kombi (Pass + IDK) Erwachsene | 10 Jahre | 158.00 |
| Kombi (Pass + IDK) Kinder (0-18 Jahre) | 5 Jahre | 78.00 |
*Exklusive Porto je Ausweis
| Provisorischer Pass (kein Porto) | 12 Monate / 1 Reise | 100.00 |
Pass, Kombi und provisorischer Pass müssen anlässlich der Beantragung beim Passbüro in bar oder mit Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden.
Gültigkeit der alten Pässe (Generation 03 und 06)
Pässe der alten Generation 03 (maschinenlesbarer Pass) und 06 (biometrischer Pass) behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum. Achtung: Für Reisen in gewisse Staaten (z.B. in oder durch die USA (Transit)) gelten besondere Bestimmungen über die Beschaffenheit bzw. das Ausstelldatum der Pässe!
Passverlängerungen sind nicht möglich. Kindereinträge sind ebenfalls nicht mehr möglich. Jede Person kann ab Geburt einen eigenen Pass beantragen (gilt auch für die Identitätskarte).
Ausstellungsfristen der Ausweise
| Identitätskarten | 10 Arbeitstage |
| Pässe | 10 Arbeitstage |
| Prov. Pässe | 1 Stunde |
Die Ausweise werden direkt vom Produktionsort mit eingeschriebener Post an die telefonisch oder per Internet bekannt gegebene Zustelladresse gesendet (bei IDK: Zustelladresse gemäss Antragsformular).
Standort und Erreichbarkeit Passbüro Zürich
Standort:Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Sihlquai 253, 8005 Zürich
Das Passbüro ist rollstuhlgängig eingerichtet.
Tel: 043 259 73 73
E-Mail: passbuero@ds.zh.ch
Erreichbarkeit ab Hauptbahnhof Zürich mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle Bahnhofquai, Tram Linien 4 und 13 bis Haltestelle Quellenstrasse
Dauer: ca. 6 Minuten
Vor dem Passbüro gibt es eine beschränkte Anzahl von kostenpflichtigen Parkplätzen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bevölkerungsdienste | 044 724 72 72 | bevoelkerungsdienste@rueschlikon.ch |