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Rüschlikon will sich mit Objekttausch Raumreserve im Zentrum sichern

29. Oktober 2024

Die Gemeinde Rüschlikon und die Post planen einen Objekttausch: Das sanierungsbedürftige Postgebäude an der Bahnhofstrasse 49 soll von der Gemeinde übernommen werden. Rüschlikon will sich damit wichtige Raumreserven in unmittelbarer Nähe zum Schulhausareal Dorf und zum Gemeindehaus sichern. Die Post soll im Tausch dafür und gegen Aufpreis den Neubau ‚Haus III‘ auf dem Areal «Bahnhof Süd» erhalten und dort u.a. eine moderne Postfiliale unterbringen. Das Geschäft kommt am 3. Dezember 2024 vor die Gemeindeversammlung.

Vom geplanten Tausch der beiden Liegenschaften sollen Rüschlikon und die Post gleichermassen profitieren und die Bevölkerung wird eine moderne Postfiliale im Zentrum erhalten. Aktuell betreibt die Post eine Filiale an der Bahnhofstrasse 49. Das im Jahre 1956 erbaute Gebäude ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den heutigen Nutzungsansprüchen der Post. Für die Gemeinde ist jedoch der Standort dieser Liegenschaft attraktiv: Sie befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Schulhausareal Dorf sowie zum Gemeindehaus. Dort gibt es keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr; es wird jedoch kurz- und mittelfristig Platzbedarf entstehen. Aus diesem Grund und zur Sicherung von wichtigen Raumreserven für Wohnen und Gewerbe hat die Gemeinde Interesse am Kauf der Liegenschaft der Post.

Moderne Postfiliale mit Wohnen und Gewerbe
Gleichzeitig ist die Post daran interessiert, das ‚Haus III‘ auf dem Areal «Bahnhof Süd» inklusive des zugehörigen Parzellenanteils der Gemeinde zu erwerben. Im Erdgeschoss soll eine moderne Postfiliale untergebracht werden. Die weiteren Flächen sollen entsprechend den bisherigen Vorstellungen der Gemeinde für Wohnungen und Gewerbe genutzt werden. Gemäss Beschluss der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 sollen auf dem Areal «Bahnhof Süd» primär für Rüschlikon preisgünstige Wohnungen entstehen. Damit dieses Ziel auch mit dem Gebäudetausch gewährleistet werden kann, verpflichtet sich die Post, sich vorerst während 15 Jahren am Vermietungsreglement der Stiftung Wohnungsbau Rüschlikon zu orientieren.

Post zahlt Wertdifferenz von 4.78 Mio. Franken
Die beiden Liegenschaften weisen zum geplanten Zeitpunkt der Übertragung einen unterschiedlichen Wert auf, da eine alte, renovierungsbedürftige Liegenschaft und ein Neubau inklusive der jeweiligen Parzelle getauscht werden. Es erfolgte daher eine Marktwertschätzung durch ein unabhängiges Unternehmen, welches zu einer Wertdifferenz von 4.78 Mio. Franken gekommen ist. Dieser Differenzbetrag soll von der Post an die Gemeinde vergütet werden.

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