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Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege Rüschlikon für den Rest der Amtsdauer 2022-2026, provisorische Wahlvorschläge, Ansetzung der 2. Frist

28. Juni 2024

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 10. Mai 2024 sind innert der angeordneten Frist von 40 Tagen folgende Wahlvorschläge eingereicht worden (in alphabetischer Reihenfolge):

  Name Vorname Geschlecht Geb.datum Beruf Adresse Partei (Rufname)
1 Rüegger Seraina w 11.11.1983 Politikwissenschaftlerin Bahnhofstrasse 96,
8803 Rüschlikon
parteilos  
2 Sutter Jeannine w 14.04.1981 Lehrerin Sek II Alte Landstrasse 99, 
8803 Rüschlikon
parteilos  
3 Vogel Martin m 20.01.1967 Berater Im Seewadel 7, 
8803 Rüschlikon
parteilos  


In Anwendung von § 53 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, d.h. bis 5. Juli 2024, 15:00 Uhr, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Rüschlikon hat (Art. 4 Abs. 2 Gemeindeordnung). Kandidierende müssen auf dem Wahlvorschlag mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Partei bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Rüschlikon unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeinde Rüschlikon, Abteilung Präsidiales, 044 724 72 30, gemeinde@rueschlikon.ch, oder auf der Website bezogen werden.

Gemäss Art. 8 GO gelten bei Ersatzwahlen die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte über die stille Wahl (§ 54 a. GPR). Da bereits mehr Wahlvorschläge eingereicht wurden, als Stellen zu besetzen sind, sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt. Deshalb findet am 22. September 2024 eine Urnenwahl mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 24. November 2024 stattfinden.

Gemäss § 84 a. GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der Gemeinde Rüschlikon, Abteilung Präsidiales, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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