Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege Rüschlikon für den Rest der Amtsdauer 2022-2026, definitive Wahlvorschläge
Nach Ablauf der zweiten Frist liegen folgende definitive Wahlvorschläge vor (in alphabetischer Reihenfolge):
Name | Vorname | Geschlecht | Geb.datum | Beruf | Adresse | Partei | (Rufname) | |
1 | Rüegger | Seraina | w | 11.11.1983 | Politikwissenschaftlerin | Bahnhofstrasse 96, 8803 Rüschlikon |
parteilos | |
2 | Sutter | Jeannine | w | 14.04.1981 | Lehrerin Sek II | Alte Landstrasse 99, 8803 Rüschlikon |
parteilos | |
3 | Vogel | Martin | m | 20.01.1967 | Berater | Im Seewadel 7, 8803 Rüschlikon |
parteilos |
Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 a. Gesetz über die politischen Rechte (GPR) sind nicht erfüllt. Deshalb findet am 22. September 2024 eine Urnenwahl mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt. Sofern die Schulpflege beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden kann, erfolgt der zweite Wahlgang am 24. November 2024.
Gemäss § 84 a. GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der Gemeinde Rüschlikon, Abteilung Präsidiales, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.