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Dauernde Verkehrsanordnung Fritz-Honegger-Weg

1. Oktober 2024

Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Rüschlikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: Fritz-Honegger-Weg. Auf dem Wendeplatz ist das Parkieren verboten.

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 31. Oktober 2024

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Publizierende Stelle:
Gemeinde Rüschlikon

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