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Grabaufhebungen 2024

11. Oktober 2024

 

Friedhof Rüschlikon

Aufhebung der folgenden Gräber auf Ende 2024:

Reihen-Urnengräber
C5 / Nr. 430 - 439
Todesjahr 2004
Reihen-Erdbestattungsgräber
E2 / Nr. 224 - 229
Todesjahr 2004
Privatgräber
FG / 77, 171, 352, 354, 516
Mietzeit abgelaufen


Die Ruhefrist resp. Mietzeit für die obgenannten Gräber endet am 31. Dezember 2024, so dass diese gestützt auf die Friedhofverordnung vom 1. Januar 2021 (Art. 20 und 22) auf Anfang 2025 aufgehoben werden müssen.

Sind Grabmal, Pflanzen oder andere Gegenstände gewünscht, werden die Angehörigen gebeten, sich spätestens bis zum 31. Dezember 2024 mit dem Friedhofgärtner

Stadelmann Gartengestaltung
Martin Stadelmann
Postfach 437
8810 Horgen

Tel.               044 724 07 48
Handy          079 261 60 40
E-Mail          friedhof@stadelmann-gaerten.ch

in Verbindung zu setzen. Nach dieser Frist werden die Gräber vom Friedhofgärtner geräumt.

Gräber, in denen nachträglich Aschenurnen beigesetzt wurden, können von der Abräumung nicht ausgenommen werden. Auch besteht kein Recht auf einen neuen Grabplatz. Falls jedoch die Umbettung einer Urne, für welche die Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, ins Gemeinschaftsgrab oder in ein neu zu mietendes Privatgrab gewünscht wird, ist dies mit entsprechender Kostenfolge möglich. Auch hier wird um rechtzeitige Mitteilung gebeten.

Für verspätet geltend gemachte Ansprüche wird keine Haftung übernommen.

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