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Beschlüsse Gemeindeversammlung 3. Dezember 2024

5. Dezember 2024

Die Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde Rüschlikon hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Tauschgeschäft Bahnhofstrasse 62 gegen Bahnhofstrasse 49
Dem Tauschgeschäft zwischen der Politischen Gemeinde Rüschlikon und der Post Immobilien AG wurde zugestimmt. Mit der Zustimmung zum Tauschgeschäft erfolgte die Zustimmung zur Veräusserung einer Teilfläche der Liegenschaft des Finanzvermögens, Neubau Haus III (zukünftig Bahnhofstrasse 62), «Bahnhof Süd» (aus Katasternummer 5679), im Wert von CHF 9'334'147 inklusive Mehrwertsteuer. Gleichzeitig erfolgte die Zustimmung zum Kauf des Postgebäudes (Bahnhofstrasse 49 auf Katasternummer 4156) im Wert von CHF 4'545'000. Davon entfallen CHF 1'363'500 auf eine neue, einmalige Ausgabe zum Kauf von Verwaltungsvermögen und CHF 3'181'500 auf den Erwerb von Liegenschaften des Finanzvermögens.
Der Gemeinderat wird ermächtigt, Änderungen an Texten oder Dienstbarkeitsplänen namens der Stimmberechtigten vorzunehmen, sofern sich diese für den grundbuchlichen Vollzug oder aus Steuerrechtsgründen als notwendig erweisen.

2. Budget 2025
Das Budget 2025 wurde genehmigt.
Der Steuerfuss wurde auf 75% festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

a) Stimmrechtsrekurs wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen.

b) Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich und begründet Rekurs eingelegt werden, z.B. wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht. Zum Rekurs berechtigt ist, wer durch den Beschluss besonders betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung hat.

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