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Schutzabklärung Grundstück Kat. Nr. 1384, Alte Landstrasse (bei 54/56)

27. Juni 2025

Mit Beschluss Nr. 88 vom 18. Juni 2025 hat der Gemeinderat Rüschlikon auf die Unterschutzstellung des Grundstücks Kat. Nr. 1384 an der Alten Landstrasse (bei 54/56) verzichtet. Massnahmen im Sinne von § 205 PBG sind nicht erforderlich.

Der Gemeinderatsbeschluss kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Hochbau/Planung, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon, eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Rüschlikon, 27. Juni 2025
Gemeinderat Rüschlikon

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